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Grundsätzlich richtet sich die Bestattungsart nach dem Wunsch des/der Verstorbenen und ist möglicherweise per Verfügung festgelegt. Liegt keine Verfügung vor, so entscheidet der nächste Angehörige (Ehepartner, Kind ...) über die Bestattungsart.
Mögliche Bestattungsarten sind die Erdbestattung (Körperbestattung), Feuerbestattung oder die Seebestattung.
Gern informieren wie Sie über weitere Einzelheiten.
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