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Bestattungsarten

Grundsätzlich richtet sich die Bestattungsart nach dem Wunsch des/der Verstorbenen und ist möglicherweise per Verfügung festgelegt.
Liegt keine Verfügung vor, so entscheidet der nächste Angehörige (Ehepartner, Kind ...) über die Bestattungsart.

Mögliche Bestattungsarten sind die Erdbestattung (Körperbestattung), Feuerbestattung oder die Seebestattung.

Gern informieren wie Sie über weitere Einzelheiten.


Erdbestattung (Körperbestattung)
Trauerfeier Bergkirche


Der Verstorbene wird in einem Sarg in einem Erdgrab auf einer Begräbnisstätte (Friedhof) beigesetzt.

Die Erdbestattung bedarf keiner besonderen Willenserklärung.



Feuerbestattungfeuerbestattung

Der Verstorbene wird in einem Sarg in einem Krematorium eingeäschert.
Die Asche des Verstorbenen wird in eine amtlich verschlossene Urnenkapsel gegeben.
Die Urne des Verstorbenen wird auf einer Begräbnisstätte (Friedhof) beigesetzt.


Eine Willenserklärung des Verstorbenen bzw. des nächsten Angehörigen ist nötig.


SeebestattungDSC00070

Der Verstorbene wird in einem Sarg in einem Krematorium eingeäschert.
Die Asche des Verstorbenen wird mit einer speziellen See-Urne in pietätvoller
Weise in der Ost- oder Nordsee oder anderen Meeren beigesetzt.



Eine Willenserklärung des Verstorbenen bzw. des nächsten Angehörigen ist nötig.

 

 

 

 

Bestattungsunternehmen Andi Petzold, Greizer Straße 26, 07907 Schleiz